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Donnerstag, 03.07.2008

Markenmissbrauch oder Besitzstandswahrung

In der Szene der deutschen Terroirwinzer herrscht helle Aufregung. Immer mehr Erzeuger arbeiten auf ihren Etiketten mit Terroirbegriffen wie „Schiefer“, „Porphyr“ oder „Sandstein“. Dies hat jetzt offenbar Anwälte auf den Plan gerufen, die diese Betriebe reihenweise mit Abmahnverfahren, Klagen und Schadensersatzforderungen überziehen. In einigen Fällen wohl bereits auch mit Erfolg.

Eine ganze Reihe dieser Gesteinsnamen sind beim Deutschen Patentamt als Wortmarke eingetragen und geschützt, einige erst seit kurzer Zeit, andere bereits seit vielen Jahren. Mit diesem Schutz werden nun die Klageandrohungen begründet. Die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz hat sich jetzt jedoch auf die Seite der Beklagten Winzer gestellt und beim Patentamt entsprechende Löschungsanträge gestellt. Damit bahnt sich eine spannender Rechststreit an.



Nach Auffassung der Landwirtschaftskammer hätten die Bezeichnungen, die zum allgemeinen Sprachgebrauch gehören und nicht von Einzelnen vereinnahmt werden können, seitens des Patentamtes gar nicht als Markennamen eingetragen werden dürfen. Kammerpräsident Schindler ist der Auffassung, dass das Patentamt hier schlampig geprüft hat. Hinweise auf den Charakter des Bodens, in dem die Reben wurzeln und der dem daraus erzeugten Wein eine individuelle mineralische Geschmacksnote verleiht, sei Teil einer Beschaffenheitsbeschreibung, die dem Winzer erlaubt werden müsse.

Präsident Schindler fährt schweres Geschütz auf. Er vermutet hinter der Reservierung von Begriffen aus dem öffentlichen Vokabular für einen einzigen Nutzer eine Geschäftsidee und reine Geldmacherei, indem Einnahmen aus Abmahnverfahren und Schadensersatzprozessen fließen sollen. Mit einer Inflation scheinbarer Markennamen und dar¬aus folgenden Rechtsstreitig¬keiten werde Zwietracht in die Winzerschaft getragen, die – außer geschäftstüchtigen Anwälten - letztlich niemandem nutzen könne. Das Deutsche Patentamt dürfe sich nicht zum Verbündeten geldgieriger Egoisten machen. Der Missbrauch des Markenschutzes stellt nach Auffassung der Kammer einen Verstoß gegen § 8 des Deutschen Markengesetz dar, in dem dergleichen Missbrauch ausdrücklich ausgeschlossen wird.

Gegen diese Auffassung Schindlers und seiner Hausjuristen spricht die Tatsache, dass einige dieser Begriffe bereits vor vielen Jahren geschützt wurden, also lange bevor es Mode wurde diese Begriffe als Signet für ein bestimmtes Terroir zu benutzen. Bei einigen dieser Weine handelt es sich tatsächlich um gut eingeführte Marken namhafter Winzer wie Meyer-Näkel oder Heyl zu Herrnsheim. Diese könnten sich durchaus auf den Standpunkt stellen, dass da Mitbewerber sich Trittbrettfahrer betätigen. Sollte die Kammer mit ihrer Auffassung Recht bekommen, wäre dies ein gravierender Eingriff in den Besitzstand dieser Unternehmen.

Hier einige der im Markenregister des Deutschen Patent- und Markenamtes eingetragene Marken und die Namen der Weingüter sowie der Anmeldetag bzw. der Tag der Eintragung.

Aktuelle Anmeldungen und Eintragungen aus den Jahren 2007/2008

Blauer Schiefer RIESLING TROCKEN
Prüm, Raimund, 54470 Bernkastel-Kues (10.05.2008)

vom Devonschiefer
Weingut Schäfer-Fröhlich GbR 55595 Bockenau (05.03.2008)

Riesling vom Kiesel
Schäfer, Sebastian, 55452 Rümmelsheim (09.04.2008)

SCHIEFER
Knod, Rainer, 56843 Burg (6. 5. 2008)

vom roten Sandstein
Kauer GbR, 55452 Windesheim (22.01.2007)

Löss
Weingut Friedrich Altenkirch GmbH & Co. KG, 65391 Lorch (26. 2. 2007)


Ältere Eintragungen (1971 – 2006)

vom Kalkstein
Fauth, Florian, 67593 Westhofen (27.04.2006)

Blauschiefer
Näkel, Werner, 53507 Dernau (16.02.2005)

Davon-Terrassen
Ernst-Albrecht Loersch, 54340 Leiwen (07.07.2005)

Devon-Elegantia
Martin Schömann, 54492 Zeltingen-Rachtig (10.02.2005)

QUARZIT
Peter Jakob Kühn, 65375 Oestrich-Winkel (13.12.2004)

Buntsandstein-Terrassen
Weingut Rudolf Fürst, 63927 Bürgstadt (25.08.2003)

Vom grauen Schiefer
Bruno Fuchs, 56829 Pommern (15.09.2003)

vom Porphyr
Wagner, Daniel, 55599 Siefersheim (29. 11. 2002)

Devon - Riesling
Joachim Schumacher, 56858 St Aldegund (07.12.2001)

Roter Schiefer
Weingut Freiherr Heyl zu Herrnsheim GmbH & Co. KG, 55283 Nierstein (7.6.1999)

MEYER-NÄKEL BLAUSCHIEFER
Näkel, Werner, 53507 Dernau (28.06.1996)

Keuper-Glut
Fellbacher Weingärtner eG, 70734 Fellbach (15.05.1971)

Markeneintragung im Widerspruchsverfahren

Roter Porphyr
Dönnhoff, Helmut, 55585 Oberhausen (19.12.2007)

Gelöschte oder teilgelöschte Markeneintragungen

Vom Kieselstein
Schäfer, Sebastian, 55452 Rümmelsheim (11.12.2006/26.02.2008))

Schieferterrrassen
Heymann, Löwenstein, Winningen (9.04.2007)


Kommentare

Stimmt –z. B. Axel Neiss sollte für “Vom Kalkstein” verklagt werden. Hier sind einige junge, eifrige und sehr aggressive Anwälte offenbar unterwegs um viel Unfrieden zu stiften und, auf Basis verbrannter Erde unter den Winzern, den eigenen kurzfristigen Ertrag fest im Auge, viel Leid, viel Neid, viel Intrigen und viel verbrannte Erde unter den Winzern in Kauf zu nehmen. Schade – aber manchen Menschen ist offenbar jedes Mittel recht, um Profit zu maximieren und ihre Existenz zu rechtfertigen.
Gerd Rindchen | 03.07.2008 - 23:46
Heymann-Löwenstein ist seinen 1996 eingetragenen Schutz für die Marke "Schieferterrassen" im Wein-Segment (Alkoholische Getränke außer Bier) seit letztem Jahr auch wieder los. Jetzt darf dieser Begriff, den vor Löwensteins Marketing-Welle niemand kannte oder verwendete, von jedem Trittbrett fahrenden Stümperwinzer verwendet werden, was auch schon rege passiert.
Ralf Kaiser | 04.07.2008 - 00:43
Wer so blöd ist, beim Weinkauf auf irgendwelche Gesteinsbezeichnungen reinzufallen, ist selber schuld. Und daher gibt es auch nicht den geringsten Grund, diesen Unfug zu schützen
Rainer Balcerowiak | 30.06.2009 - 13:36

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