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Dienstag, 14.12.2004

Ein Inspektor sieht rot

Der französische Gourmetführer Guide Michelin hat einen Rechtstreit gegen seinen früheren Tester Pascal Rémy gewonnen. Ein Pariser Arbeitsgericht wies am Dienstag Rémys Klage auf 145.000 Euro Schadenersatz wegen ungerechtfertigter Entlassung und 55.000 Euro ausstehenden Lohn ab. Der Restaurant-Kritiker wurde zudem verurteilt, die Prozesskosten in Höhe von 1.000 Euro zu tragen. Dies berichtet u.a. die Tageszeitung Libération.

Rémy, der 16 Jahre lang im Dienste der roten Gourmet-Bibel stand, hatte sich Anfang des Jahres mit den Herausgebern der Restaurant-Führer überworfen. Er hatte in einem Buch L´Inspecteur se met à table? (?Der Tester setzt sich zu Tisch?) unter anderem behauptet, die Gastronomiekritiker von Michelin seien weniger streng und weniger zahlreich als allgemein angenommen. Manche Restaurants würden nur lle dreieinhalb Jahre besucht. Mehr als ein Drittel der Drei-Sterne-Küchen entspreche zudem ?nicht dem erwarteten Niveau?, würden auf Grund freundschaftlicher Beziehungen nicht gestrichen. Michelin hatte seinen früheren Mitarbeiter deshalb wegen Verleumdung verklagt und 100.000 Euro Schadenersatz verlangt. Statt nur fünf, wie von Rémy behauptet, seien 21 Prüfer in Frankreich im Einsatz. In Europa würden 70 Tester alle 18 Monate die Restaurants besuchen. Arbeitsgericht wies diese Klage von Michelin zurück. Die Richter erklärten sich in dieser Frage für nicht zuständig. Diese Frage müsste in einem zweiten Prozess vor einem anderen Gericht geklärt werden.

Kommentare

Ich hoffe Sie kriegen eine Abmahnung ins Haus für den prätentiösen Quatsch, den Sie da schreiben.
Im selben Prozess hatte der Guide Michelin wegen "Verunglimpfung" eine 6-stellige Summer gefordert und keinen müden Euro bekommen.

Selbst in der Zusammenfassung steht "Personne n'a gagné" - keiner hat gewonnen.
Bodo | 14.12.2004 - 18:09
Von wem Abmahnung? Wieso Quatsch? Lieber Bodo, Sie sollten eine Geschichte zuende lesen, ehe Sie sich zu einem Schaum-vorm-Mund-Kommentar hinreissen lassen. Genau das steht da: Das Gericht hat die Michelin-Klage abgewiesen, in dem es sich für nicht zuständig erklärte.
Mario Scheuermann | 14.12.2004 - 18:38
Dem kann ich nur voll und ganz zustimmen!!
Armin Mend. | 03.03.2007 - 17:21

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